Rot-Weiß Ennepetal Rüggeberg e.V. Lohoffstraße 20 58256 Ennepetal
Design durch Robert Kassner
Offizielle Website des Rot-Weiß Ennepetal Rüggeberg e. V.
Interessieren Sie sich für Fußball und möchten Teil dieser familiären Atmosphäre sein? Möchten Sie und/oder Ihre Kinder sportlich aktiv sein oder streben Sie an mit Ihrem Engagement etwas im Verein zu bewegen? Dann werden Sie Mitglied! Wir hoffen sehr, Sie persönlich bei uns am Sportplatz begrüßen zu dürfen. Wie können Sie Vereinsmitglied von RW Rüggeberg werden? Um Vereinsmitglied zu werden müssen Sie lediglich den Aufnahmeantrag ausfüllen und unterschrieben dem Verein zukommen lassen. Diesen erhalten Sie entweder bei uns vor Ort oder im Download-Portal unserer Homepage. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Vereinsmitglied? Unsere Vereinsmitglieder sind berechtigt: - alle vereinseigenen Anlagen zu benutzen und die Veranstaltungen des Vereins zu besuchen Unsere Vereinsmitglieder sind verpflichtet: - Zwecke und Aufgaben des Vereins zu erfüllen und aktiv zu fördern. - die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten. - Sonstige beschlossene, freiwillig eingegangene Verpflichtungen (z. B. Helferdienste) zu erfüllen. Beitragsordnung des Rot-Weiß Ennepetal-Rüggeberg e. V. Der Landessportbund (LSB) und der Kreissportbund Ennepe - Ruhr (KSB) setzen einen Mindestbeitrag im Bereich der Senioren- und der Jugendabteilung voraus, bevor Sie Zuschüsse an Vereine gewähren. Ziel der Beitragsordnung ist es, diesen Mindestmitgliederbeitrag zu erreichen. Gleichzeitig sollen soziale Aspekte in die Beitragsgestaltung einfließen. § 1 Zahlungsweise Der Vereinsbeitrag wird als Jahresbeitrag entrichtet. Der Jahresbeitrag wird im Februar durch Lastschriftverfahren abgebucht. Erfolgt der Beitritt zum Verein im Laufe des Jahres, so ist der Vereinsbeitrag erstmalig mit Beginn der Mitgliedschaft anteilig für das Kalenderjahr zu entrichten. § 2 Versicherungsbeitrag In dem Vereinsbeitrag ist der Versicherungsbeitrag für die Sporthilfe e.V. enthalten. § 3 Aufnahmegebühr Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. § 4 Beitragshöhe, Beitragsfreiheit Der Jahresbeitrag (durch die Mitglieder beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 13.01.2023): - Erwachsene ab 18 Jahren aktiv 90 € - Erwachsene ab 18 Jahren passiv 45 € - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 45 € - Eltern-Kind-Turnen 89 € - Familienbeitrag 120 € Mitglieder ab 80 Jahre und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Für Minderjährige besteht eine Zahlungspflicht der gesetzlichen Vertreter. § 5 Erhebung der Beiträge Die Erhebung der Beiträge erfolgt im Lastschriftverfahren. Sollte ein Mitglied in Ausnahmefällen nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen können, ist der Jahresbeitrag bis zum 28. Februar des laufenden Jahres entweder in Bar oder per Überweisung zu bezahlen. Beim unterjährigen Verlassen des Vereins kann der bereits gezahlte Beitrag vom Mitglied anteilig zurückgefordert werden. § 6 Ermäßigung des Beitrages Die Gewährung von Beitragsermäßigung (Abweichend von den Regelsätzen des § 4 der Beitragsordnung) liegt im Ermessen des geschäftsführenden Vorstandes. § 7 Beitragsrückstand Nach zwei fruchtlosen Mahnungen kann der geschäftsführende Vorstand die zwangsweise Beitreibung des rückständigen Beitrags über das gerichtliche Mahnverfahren beschließen. Es steht dem geschäftsführenden Vorstand frei, Mitglieder auf Grund rückständiger Beiträge vereinsintern vom Spielbetrieb und vereinsinterner Veranstaltungen auszuschließen. Wenn ein Vereinsmitglied zwei Jahresbeiträge im Rückstand ist, kann der Vorstand einen Vereinsausschluss beschließen. Mitglieder mit Beitragsrückstand sind bei der Jahreshauptversammlung nicht stimmberechtigt. § 8 Änderung der Beiträge Die Beiträge können nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 13.01.2023
Leitbild - RW Rüggeberg
Rot-Weiß Rüggeberg ist ein Zusammenschluss von Menschen, die miteinander bestimmte und vor allen Dingen gemeinsame Ziele verfolgen. Unsere Mitglieder sind das Herzstück des Vereins! In den letzten Jahren sind wir stetig gewachsen und wollen dies auch weiterhin tun. Wir möchten mit möglichst vielen Mitgliedern unsere Zukunft weiterhin positiv und erfolgreich gestalten. Wir möchten neben den fußballerischen Fähigkeiten auch die eigene Persönlichkeit unserer Mitglieder weiterentwickeln. Dabei steht der Faktor „Spaß“ allerdings an oberster Stelle. Unser Motto lautet „11 Freunde wollen wir sein - 11 Werte wollen wir leben“ Und genau dies zeichnet den Verein RW Rüggeberg aus. Seit der Neugründung herrscht ein sehr familiärer Umgang miteinander. Diesen wollen wir unbedingt beibehalten und dafür müssen gewisse Werte nicht nur geschrieben stehen, sondern Tag für Tag gelebt werden. Wir haben diese 11 Werte in unserem Leitbild zusammengefasst.
MITGLIEDSCHAFT
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Interessieren Sie sich für Fußball und möchten Teil dieser familiären Atmosphäre sein? Möchten Sie und/oder Ihre Kinder sportlich aktiv sein oder streben Sie an mit Ihrem Engagement etwas im Verein zu bewegen? Dann werden Sie Mitglied! Wir hoffen sehr, Sie persönlich bei uns am Sportplatz begrüßen zu dürfen. Wie können Sie Vereinsmitglied von RW Rüggeberg werden? Um Vereinsmitglied zu werden müssen Sie lediglich den Aufnahmeantrag ausfüllen und unterschrieben dem Verein zukommen lassen. Diesen erhalten Sie entweder bei uns vor Ort oder im Download-Portal unserer Homepage. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Vereinsmitglied? Unsere Vereinsmitglieder sind berechtigt: - alle vereinseigenen Anlagen zu benutzen und die Veranstaltungen des Vereins zu besuchen Unsere Vereinsmitglieder sind verpflichtet: - Zwecke und Aufgaben des Vereins zu erfüllen und aktiv zu fördern. - die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten. - Sonstige beschlossene, freiwillig eingegangene Verpflichtungen (z. B. Helferdienste) zu erfüllen. Beitragsordnung des Rot-Weiß Ennepetal-Rüggeberg e. V. Der Landessportbund (LSB) und der Kreissportbund Ennepe - Ruhr (KSB) setzen einen Mindestbeitrag im Bereich der Senioren- und der Jugendabteilung voraus, bevor Sie Zuschüsse an Vereine gewähren. Ziel der Beitragsordnung ist es, diesen Mindestmitgliederbeitrag zu erreichen. Gleichzeitig sollen soziale Aspekte in die Beitragsgestaltung einfließen. § 1 Zahlungsweise Der Vereinsbeitrag wird als Jahresbeitrag entrichtet. Der Jahresbeitrag wird im Februar durch Lastschriftverfahren abgebucht. Erfolgt der Beitritt zum Verein im Laufe des Jahres, so ist der Vereinsbeitrag erstmalig mit Beginn der Mitgliedschaft anteilig für das Kalenderjahr zu entrichten. § 2 Versicherungsbeitrag In dem Vereinsbeitrag ist der Versicherungsbeitrag für die Sporthilfe e.V. enthalten. § 3 Aufnahmegebühr Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. § 4 Beitragshöhe, Beitragsfreiheit Der Jahresbeitrag (durch die Mitglieder beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 13.01.2023): - Erwachsene ab 18 Jahren aktiv 90 € - Erwachsene ab 18 Jahren passiv 45 € - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 45 € - Eltern-Kind-Turnen 89 € - Familienbeitrag 120 € Mitglieder ab 80 Jahre und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Für Minderjährige besteht eine Zahlungspflicht der gesetzlichen Vertreter. § 5 Erhebung der Beiträge Die Erhebung der Beiträge erfolgt im Lastschriftverfahren. Sollte ein Mitglied in Ausnahmefällen nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen können, ist der Jahresbeitrag bis zum 28. Februar des laufenden Jahres entweder in Bar oder per Überweisung zu bezahlen. Beim unterjährigen Verlassen des Vereins kann der bereits gezahlte Beitrag vom Mitglied anteilig zurückgefordert werden. § 6 Ermäßigung des Beitrages Die Gewährung von Beitragsermäßigung (Abweichend von den Regelsätzen des § 4 der Beitragsordnung) liegt im Ermessen des geschäftsführenden Vorstandes. § 7 Beitragsrückstand Nach zwei fruchtlosen Mahnungen kann der geschäftsführende Vorstand die zwangsweise Beitreibung des rückständigen Beitrags über das gerichtliche Mahnverfahren beschließen. Es steht dem geschäftsführenden Vorstand frei, Mitglieder auf Grund rückständiger Beiträge vereinsintern vom Spielbetrieb und vereinsinterner Veranstaltungen auszuschließen. Wenn ein Vereinsmitglied zwei Jahresbeiträge im Rückstand ist, kann der Vorstand einen Vereinsausschluss beschließen. Mitglieder mit Beitragsrückstand sind bei der Jahreshauptversammlung nicht stimmberechtigt. § 8 Änderung der Beiträge Die Beiträge können nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 13.01.2023
Leitbild - RW Rüggeberg Rot-Weiß Rüggeberg ist ein Zusammenschluss von Menschen, die miteinander  bestimmte und vor allen Dingen gemeinsame Ziele verfolgen.  Unsere Mitglieder sind das Herzstück des Vereins!  In den letzten Jahren sind wir stetig gewachsen und wollen dies auch weiterhin tun.  Wir möchten mit möglichst vielen Mitgliedern unsere Zukunft weiterhin positiv und erfolgreich gestalten. Wir möchten neben den fußballerischen Fähigkeiten auch die eigene Persönlichkeit unserer Mitglieder weiterentwickeln. Dabei steht der Faktor „Spaß“ allerdings an oberster Stelle.  Unser Motto lautet   „11 Freunde wollen wir sein - 11 Werte wollen wir leben“  Und genau dies zeichnet den Verein RW Rüggeberg aus. Seit der Neugründung herrscht ein sehr familiärer Umgang miteinander. Diesen wollen wir unbedingt beibehalten und dafür müssen gewisse Werte nicht nur geschrieben stehen, sondern Tag für Tag gelebt werden.  Wir haben diese 11 Werte in unserem Leitbild zusammengefasst. MITGLIEDSCHAFT