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MITGLIEDSCHAFT

Rot-Weiß Rüggeberg ist mehr als nur ein Fußballverein.

Es ist eine Gemeinschaft, in der Spaß, Respekt und Freundschaft den Takt angeben – und in der Fairplay, Teamgeist, Disziplin und Mut jeden Tag auf dem Platz und darüber hinaus gelebt werden.

 

Unsere Mitglieder sind das Herz unseres Vereins.

Sie gestalten unser Vereinsleben mit Toleranz,

Zuverlässigkeit und Verantwortung – und sorgen dafür,

dass wir gemeinsam wachsen können.

 

In den vergangenen Jahren sind wir stetig gewachsen – sportlich und menschlich.

Diesen Weg möchten wir weitergehen: gemeinsam,

mit vielen engagierten Menschen,

die unsere Zukunft aktiv mitgestalten. Denn bei uns geht es nicht nur um Fußball.

Es geht um Persönlichkeitsentwicklung,

Zusammenhalt und darum, Räume zu schaffen,

in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene

sich entfalten können –

mit Freude am Spiel und mit echten Werten.

 

„Wo aus Mitspielern Freunde werden und aus gelebten Werten Zukunft wächst.“

 

Dieser Gedanke ist unser Fundament.

Er prägt das Miteinander,

den Umgang auf und neben dem Platz

und das Gefühl, Teil von etwas Besonderem zu sein.

Bei uns zählt nicht nur das Ergebnis – sondern das Wir.

 

Vielleicht suchst du genau das: Einen Ort, an dem Fußball mehr ist als ein Spiel.

Einen Verein, in dem Gemeinschaft zählt, Kinder gefördert werden und Engagement wirklich etwas bewirkt.

 

Ob als Spielerin oder Spieler, Elternteil, Unterstützer

oder Ehrenamtlicher –

bei Rot-Weiß Rüggeberg ist jeder willkommen,

der unsere Werte teilt

und Teil dieser Gemeinschaft werden möchte.

 

Komm vorbei – und erlebe, wie aus Mitspielern Freunde werden!

Wie können Sie Vereinsmitglied von RW Rüggeberg werden?

Um Vereinsmitglied zu werden müssen Sie lediglich den Mitgliedsantrag ausfüllen und unterschrieben dem Verein zukommen lassen.

Diesen erhalten Sie entweder bei uns vor Ort oder im Download-Portal unserer Homepage.

 

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Vereinsmitglied?

 

Unsere Vereinsmitglieder sind berechtigt:

-alle vereinseigenen Anlagen zu benutzen und die Veranstaltungen des Vereins zu besuchen

 

Unsere Vereinsmitglieder sind verpflichtet:

- Zwecke und Aufgaben des Vereins zu erfüllen und aktiv zu fördern.

- die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten.

- Sonstige beschlossene, freiwillig eingegangene Verpflichtungen (z. B. Helferdienste) zu erfüllen.

 

Beitragsordnung des Rot-Weiß Ennepetal-Rüggeberg e. V.

Der Landessportbund (LSB) und der Kreissportbund Ennepe - Ruhr (KSB) setzen einen Mindestbeitrag im Bereich der Senioren- und der Jugendabteilung voraus, bevor Sie Zuschüsse an Vereine gewähren.

Ziel der Beitragsordnung ist es, diesen Mindestmitgliederbeitrag zu erreichen. Gleichzeitig sollen soziale Aspekte in die Beitragsgestaltung einfließen.

 

§ 1 Zahlungsweise

Der Vereinsbeitrag wird als Jahresbeitrag entrichtet. Der Jahresbeitrag wird im Februar durch Lastschriftverfahren abgebucht.

Erfolgt der Beitritt zum Verein im Laufe des Jahres, so ist der Vereinsbeitrag erstmalig mit Beginn der Mitgliedschaft anteilig für das Kalenderjahr zu entrichten.

 

§ 2 Versicherungsbeitrag

In dem Vereinsbeitrag ist der Versicherungsbeitrag für die Sporthilfe e.V. enthalten.

 

§ 3 Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

 

§ 4 Beitragshöhe, Beitragsfreiheit

Der Jahresbeitrag (durch die Mitglieder beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 13.01.2023):

- Erwachsene ab 18 Jahren aktiv 90 €

- Erwachsene ab 18 Jahren passiv 45 €

- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 52 €

- Eltern-Kind-Turnen 89 €

- Familienbeitrag 120 €

 

Mitglieder ab 80 Jahre und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Für Minderjährige besteht eine Zahlungspflicht der gesetzlichen Vertreter.

§ 5 Erhebung der Beiträge

Die Erhebung der Beiträge erfolgt im Lastschriftverfahren.

Sollte ein Mitglied in Ausnahmefällen nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen können, ist der Jahresbeitrag bis zum 28. Februar des laufenden Jahres entweder in Bar oder per Überweisung zu bezahlen.

Beim unterjährigen Verlassen des Vereins kann der bereits gezahlte Beitrag vom Mitglied anteilig zurückgefordert werden.

 

§ 6 Ermäßigung des Beitrages

Die Gewährung von Beitragsermäßigung (Abweichend von den Regelsätzen des § 4 der Beitragsordnung) liegt im Ermessen des geschäftsführenden Vorstandes.

 

§ 7 Beitragsrückstand

Nach zwei fruchtlosen Mahnungen kann der geschäftsführende Vorstand die zwangsweise Beitreibung des rückständigen Beitrags über das gerichtliche Mahnverfahren beschließen.

Es steht dem geschäftsführenden Vorstand frei, Mitglieder auf Grund rückständiger Beiträge vereinsintern vom Spielbetrieb und vereinsinterner Veranstaltungen auszuschließen.

Wenn ein Vereinsmitglied zwei Jahresbeiträge im Rückstand ist, kann der Vorstand einen Vereinsausschluss beschließen.

Mitglieder mit Beitragsrückstand sind bei der Jahreshauptversammlung nicht stimmberechtigt.

§ 8 Änderung der Beiträge

Die Beiträge können nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

 

Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 13.01.2023

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